Was ändert sich 2016 auf dem Immobilienmarkt?

Energieeinsparverordnung

Mit der EnEV 2016 gelten seit 1. Januar 2016 für alle neuen Häuser höhere energetische Anforderungen. So muss die Wärmedämmung eines Neubaus 20 Prozent besser sein  als die bisherigen Standards für vergleichbare Häuser. Die Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungstechnik muss so ausgelegt werden, dass der Primärenergiebedarf um mindestens 25 Prozent geringer ist als bisher. Praktisch wird damit das bisherige KfW-Effizienzhaus 70 zum Mindeststandard der Energieeinsparverordnung. Diese Regelung gilt für alle Häuser, für die jetzt der Bauantrag eingereicht wird.

Rauchmelder

Sachsen hat die Pflicht zur Installation für Rauchmelder eingeführt. Sie gilt ab sofort für alle Neu- und Umbauten. Installiert werden müssen sie in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren. Bei Bestandsbauten setzt das Bundesland auf Freiwilligkeit.

KfW-Förderung

Die KfW erweitert ihr Förderangebot im Programm „Energieeffizient Sanieren“. Bauherren, die ihre Heizung erneuern oder eine Lüftungsanlage installieren wollen, erhalten eine zusätzliche Förderung. So gibt es bei Aufnahme eines Kredites einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent, höchstens 6.250 Euro auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro je Wohneinheit. Wer aus eigenen Mitteln finanziert, erhält einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten von 50.000 Euro, maximal jedoch 7.500 Euro je Wohneinheit.

Wohngeld

Das Wohngeld ist zum 1. Januar 2016 gestiegen. Je zur Hälfte von Bund und Land finanziert, werden von dieser Erhöhung rund 870.000 Haushalte profitieren. Im Durchschnitt bekommen Wohngeldbezieher 39 Prozent mehr. Zugleich gelten künftig höhere Einkommensgrenzen. Bedürftige Eigentümer bekommen einen Lastenzuschuss.

Wohnimmobilienkredite

Nach einer neuen EU-Richtlinie müssen in Deutschland die Informationspflichten bei einer Kreditvergabe verbessert werden. Die Bundesregierung hat dafür Zeit bis zum 21. März 2016. Außerdem müssen die Banken die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Dies würde für Kreditnehmer einen besseren Verbraucherschutz bedeuten.

Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde bis zum Jahresbeginn in 300 Städten in zehn Bundesländern eingeführt. In Sachsen ist sie bisher noch kein Thema. Die Landesregierung sieht momentan keinen Bedarf dafür, auch nicht in Leipzig und Dresden.

Mietrecht

Nach Plänen des Bundesjustizministeriums soll in diesem Jahr das Mietrecht verschärft werden. Im Gespräch sind u.a., die Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen zu begrenzen. Vermieter könnten dann nur noch acht Prozent der Kosten statt bisher elf Prozent auf die Jahreskaltmiete umlegen. Außerdem soll es eine Kappungsgrenze geben: Innerhalb von acht Jahren darf sich die Miete demnach um maximal 50 Prozent oder 4 Euro pro Quadratmeter erhöhen. Für Kleinvermieter soll es künftig ein vereinfachtes Verfahren geben: Sie würden von der Pflicht befreit, die Modernisierungskosten detailliert darzulegen. Im Gegenzug dürfen sie allerdings auch nur vier Prozent der Modernisierungskosten im Jahr pauschal auf die Miete aufschlagen.

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